Allgemeine Geschäfts­bedingungen Vermietung:

1. Vertrag  

Alle Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde die Ware fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er unterschrieben an die Fa. Mietservice Niederrhein zurück zu senden hat. Oder per Mail bestätigt. Erst nach Eingang der vom Kunden unterschriebenen Auftragsbestätigung ist die Fa. Mietservice Niederrhein zur Auftragserfüllung verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftliche Vereinbarungen an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an.



2. Zahlung

Der Auftragswert ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vorab oder spätestens bei Lieferung fällig. Rest- und Differenzsummen durch eventuelle anfallende Nachberechnungen aufgrund von Bruch/Fehlmengen/Beschädigungen oder zusätzlichen Serviceleistungen sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, behält sich die Fa. Mietservice Niederrhein eine Auftragserfüllung vor. Spezielle Zahlungsvereinbarungen können nur nach Rücksprache und Genehmigung durch Herrn Marco Inderhees gestattet werden.



3. Abholung/Lieferung

Lieferkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweils gültigen Preise für Transporte und Fahrtkosten. Die Anlieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Die regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle angefahren werden kann. Erschwernisse und zusätzlicher Aufwand (z.B. Tragen der Waren über längere Wegstrecken, Auf- und Abbau, Wartezeiten etc.) sowie eine Auslieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden gesondert berechnet. Für Auslieferungsverzögerungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.



4. Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den überlassenen Waren bis zur Rückgabe oder deren Verlust entstehen. Für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietgegenständen kommt der Mieter auf. Dies gilt auch für unsachgemäßen Gebrauch bzw. bei Beschädigungen, die durch den Auf- und Abbau von Mobiliar und Maschinen entstehen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Berechnung der Reinigung/Reparatur je nach Aufwand.



5. Rückgabe

Der Kunde hat die Ware am letzten Tag der Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten vollständig und unversehrt zurück zu geben bzw. bereit zu stellen. Die ordnungsgemäße Rückgabe lässt sich der Kunde bestätigen. Notwendige Reinigungen von Maschinen/Gastrogeräten werden je nach Aufwand berechnet.



6. Stornierung eines Auftrages

Der Mieter kann den Mietvertrag  nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen:

a) 20% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn,

b) 50% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bis  7 Arbeitstage vor Mietbeginn,

c) 70% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bis  3 Arbeitstage vor Mietbeginn,

d) 90% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bei Stornierung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn

Teilstornierungen werden pro Rata berechnet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.



Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.



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